Energetische Sanierung wird vom Staat gefördert
Als Haus- oder Wohnungsbesitzer können Sie für die energetische Sanierung einer Immobilie staatliche Gelder in Anspruch nehmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Sanierungsmaßnahmen mit einem günstigen Kredit und einem direkten Zuschuss. Auch der Kauf einer sanierten Immobilie wird unterstützt.
Die beiden Programme ‚Sanierungskredit’ und ‚Investitionszuschuss’ der KfW können Sie nutzen, wenn Sie Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung sanieren oder aber eine kürzlich energetisch sanierte Wohnimmobilie erwerben wollen. Allerdings müssen Sie beachten, dass Sie den Antrag für Kredit oder Zuschuss stellen, bevor Sie mit der Sanierung beginnen oder den Kauf abwickeln. Gefördert werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen wie
- Dämmung
- Erneuerung der Heizung
- Anschaffung von Mini-KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Optimierung der Wärmeverteilung
z.B. durch den Austausch der Heizungspumpe - Fensteraustausch
- Lüftungseinbau an Gebäuden
an Häusern, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Sanierungskredit: Hohes Kreditvolumen
Die Kredithöhe beträgt hier bis zu 75.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins von nur einem Prozent. Bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie maximal 50.000 Euro. Den Antrag für den Sanierungskredit müssen Sie bei Ihrer Hausbank stellen.
Die Vorteile für Sie:
- Die Zinsbindung kann bis zu 10 Jahren und die Laufzeit des Kredits bis zu 30 Jahren betragen. Ferner können Sie maximal fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbaren.
- Der Sanierungskredit ist mit weiteren KfW-Programmen kombinierbar.
- Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist möglich.
Außerdem ist ein Tilgungszuschuss zur Darlehenssumme bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus möglich. Seine Höhe hängt von der Energiebilanz des sanierten Objekts ab. Der Begriff KfW-Effizienzhaus steht dabei für ein bundeseinheitliches Qualitätszeichen, das die KfW im Rahmen ihrer Förderprogramme als technischen Standard nutzt.
![]() | |
Effektiv sanieren: Fassaden-Dämmung steigern den Wohnkomfort und senkt die Heizkosten. |
Investitionszuschuss: Ein schöner Bonus
Wenn Sie die Investitionskosten zum größten Teil selbst aufbringen, können Sie von der KfW einen Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro erhalten. Er wird direkt auf Ihr Konto gezahlt. Den Antrag für den Investitionszuschuss können Sie - ohne Umweg über der Hausbank - direkt bei der KfW stellen.
Weitere Vorteile des Zuschusses:
- Seine Höhe ist abhängig von der erreichten Energieeffizienz. Bei höherer Effizienz steigt der Zuschuss.
- Selbst genutzter und vermieteter Wohnraum wird gleich behandelt.
- Der Zuschuss ist mit anderen KfW-Programmen kombinierbar.
Für alle Sanierungsarbeiten muss ein Sachverständiger die Einhaltung der vorgegebenen technischen Mindestanforderungen bestätigen.
Förderung von Mini-Blockheizkraftwerten (Kraft-Wärme-Kopplung)
Ab April 2012 werden KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung auch bereits bei der Anschaffung gefördert. Käufer dieser Anlagen erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss. Der Zuschuss in Höhe von bis zu 3.450 EUR ist nach der elektrischen Leistung gestaffelt. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von einem Kilowatt - wie das Ecopower 1.0 - werden immerhin noch mit 1.500 Euro Zuschuss gefördert.
Nutzen Sie die attraktive staatliche Förderung!
Wenn auch Sie die energetische Sanierung Ihres Gebäudes oder die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage angehen möchten, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, Unsere Energie-Experten beraten Sie gerne zum am besten für Ihr Haus geeigneten Sanierungskonzept und sämtlichen Fördermöglichkeiten.











